Chromatographie Newsletter

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um den Newsletter zu abonnieren.

Aktuelle Nachrichten

Analytik Termine

< März 2024 >
Mo Di Mi Do Fr Sa So
        1 2 3
4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15 16 17
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 28 29 30 31
AnaConDa GmbH > AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen Lieferungen und (Kundendienst)- Leistungen

1. Allgemeines

 

Allen Lieferungen und Leistungen der AnaConDa GmbH liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen insbesondere widersprechenden Geschäftsbedingungen - ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der AnaConDa GmbH (im weiteren nur �ACD� genannt) erforderlich. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen von ACD bedürfen der schriftlichen (Auftrags-) Bestätigung durch ACD. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der AnaConDa GmbH durch automatisierte Datenverarbeitung.


2. Preise und Zahlung


Die Preise sind Marktpreise entsprechend VO PR 30/53. Die Preise verstehen sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Warenannahmestelle des Kunden. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zahlungen sind sofort nach Lieferung oder aber bei Erwerb inklusive Komplettinstallation nach Erklärung der Betriebsbereitschaft sofort netto ohne jeden Abzug fällig. Ausnahmen hiervon sind nur vereinbart in gesondert zu treffenden Zahlungsplänen. Diese bedingen der Schriftform. Vergütungen für (Kunden-) Dienstleistungen sind sofort nach Rechnungserhalt und Abnahme ohne Abzug fällig. ACD ist berechtigt, ohne weiteren Nachweis im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß BGB §288 zu berechnen.


3. Termine und Fristen


Sämtliche Termine und Fristen für Lieferungen und (Kundendienst-)Leistungen von ACD sind nur verbindlich, wenn sie vom Kunden und von ACD schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf Gründe zurückzuführen, die ACD nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Frist entsprechend. Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder Leistung beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendete Woche auf 0,5 v.H., maximal jedoch auf 5% des betreffenden Auftragswertes. Im übrigen gilt Ziffer 7. ACD ist zu Teillieferungen und Teilleistungen in dem Kunden zumutbaren Umfang berechtigt; die Zahlungsfristen in Ziffer 2 gelten entsprechend. Sofern der Kunde einen Lieferauftrag mit Zustimmung von ACD storniert, kann ACD ohne weiteren Nachweis 15% des sich aus der ACD-DM-Auftragssumme ergebenden Grundpreises für das betreffende Produkt als Entschädigung vom Kunden verlangen. Der Kunde wird ACD zu den vereinbarten Kundendienstterminen freien Zugang zu den Geräten sowie ungehinderten Zugriff auf die zugehörigen Diagnose-, Anwendungsprogramme, Dokumentationen, etc. gewähren. Verzögert sich die Lieferung oder die Durchführung von Leistungen durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so trägt der Kunde die daraus ACD entstandenen Kosten.


4. Eigentumsvorbehalt


ACD behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor (Vorbehaltswaren). Jede Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für ACD. Bei Einbau in fremde Waren durch den Kunden wird ACD Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den mitverwendeten fremden Waren. Die so entstandenen Produkte gelten ebenfalls als Vorbehaltswaren von ACD. Der Kunde ist, sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber ACD nachkommt, zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von ACD hinweisen und ACD unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde tritt an ACD schon jetzt sicherungshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung/Weitervermietung der Vorbehaltsware und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung,Weitervermietung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab. Der Kunde ist ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Kommt der Kunde in Zahlungsver- zug, ist ACD jederzeit berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und den Abnehmern des Kunden die Abtretung anzuzeigen sowie die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.Der Kunde ist verpflichtet, die für den Einzug der Forderung notwendigen Angaben ACD mitzuteilen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. In der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch ACD liegt kein Rücktritt vom Vertrag. ACD wird die Sicherheiten auf Wunsch des Kunden insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.


5. Lieferung und Leistung


Soweit vereinbart wurde, daß bestimmte Produkte beim Kunden aufgestellt und in betriebsbereiten Zustand versetzt werden, gelten diese als betriebsbereit, wenn im Rahmen einer Funktionsprüfung zu diesem Zweck von ACD oder deren Lieferanten entwickelte Testprogramme und -Verfahren keine Fehler feststellen und ACD dem Kunden die Betriebs- bereitschaft mitteilt. Im übrigen führt ACD oder seine Lieferanten die Funktionsprüfung im Rahmen der Endkontrolle im jeweiligem Herstellerwerk durch. Im Rahmen von Kundendienstleistungen ist ACD beauftragt, alle für das einwandfreie Funktionieren der Geräte bzw. deren Spezifikationen notwendige Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. Funktionsverbesserungen an den Geräten dürfen jederzeit von ACD durchgeführt werden; diese werden nur berechnet, wenn sie auf ausdrücklichen Auftrag des Kunden durchgeführt werden. Einige Produkte können ausgesuchte und sorgfältig überholte Teile enthalten, die in ihrer Leistung neuen Teilen entsprechen. Die Auswahl der Softwareprogramme und die Beratung hinsichtlich der vom Kunden beabsichtigten Anwendungen sowie Einweisungen, Schulungen und sonstige technische Unterstützung des Kunden sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Sie können Gegenstand eines gesonderten Vertrages sein. ACD versichert die Produkte auf eigene Kosten gegen etwaige Transportschäden. Der Kunde ist berechtigt, ACD-Transportverpackungen an jeder ACDGeschäftsstelle zurückzugeben. Das Verpackungsmaterial muß sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlichen Verpackungsmaterialien sortiert sein. Anderenfalls ist ACD berechtigt, vom Kunden die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.


6. Gewährleistung


ACD verpflichtet sich, Mängel von Leistungen zu beheben sowie mangelhafte Produkte nach eigener Wahl zu reparieren oder auszutauschen. Softwarefehler, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, werden nachWahl von ACD je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers berichtigt. Der Kunde hat das Recht, bei Fehlschlagen der Mangelbehebung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung zu verlangen; im übrigen gilt Ziffer 7. Der Kunde gewährt ACD die zur etwaigen Mangelbehebung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist ACD von der Gewährleistung befreit. Jegliche Gewährleistung entfällt, sofern ein etwaiger Fehler darauf beruht, daß der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von ACD Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder Produkte nicht den ACD- oder Lieferanten- Richtlinien gemäß installiert, betrieben und gepflegt worden sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt - soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde - 12 Monate; für Reparaturen, Reparaturaustauschgeräte und Ersatzteillieferungen sowie für Kundendienstleistungen, die nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist erfolgen, 6 Monate. Aus Kulanzregelungen mit dem Kunden sind keinerlei Gewährleistungen auf Lieferungen und Leistungen für den Kunden ableitbar.

 

 

7. Abholung von Reparaturgegenständen

a.
Werden Reparaturen nicht innerhalb von 21 Tagen nach Mitteilung über die Fertigstellung abgeholt, werden Lagerkosten fällig. Spätestens ab diesem Zeitpunkt erlischt die Haftung für Abhandenkommen sowie Beschädigung des Reparaturgegenstandes. Übersteigen die Lagerkosten den Zeitwert der Geräte und Materialien abzüglich der entstandenen Reparaturkosten, erlischt die Aufbewahrungspflicht.

b.
Werden für zur Reparatur eingesendete Geräte, für welche kein Reparaturauftrag seitens des Kunden nach Kostenvoranschlag erteilt wurde nicht innerhalb einer Frist von 21 Tagen abgeholt oder zurückgefordert, erlischt die Aufbewahrungspflicht. Diese Geräte werden zur Vermeidung weiterer Lagerkosten verwertet oder verschrottet.

 


8. Schadenersatzansprüche


ACD haftet bei Beschädigung, Verlust oder Gewährleistungsansprüchen, ausschließlich im Umfang des Wertes des betroffenen Produktes. Bereits erbrachte Werte und Leistungen werden bei einem berechtigtem Schadensersatzanspruch vom Anspruchswert in Abzug gebracht.


9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter


ACD wird den Kunden bei der Verletzung von deutschen gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten wegen des Gebrauchs eines ACD-Produktes von (Schadensersatz-)Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers freistellen. ACD wird dem Kunden darüber hinaus grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch des Produktes verschaffen. Falls das zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich sein sollte, wird ACD nach eigener Wahl das Produkt entweder derart ändern oder ersetzen, daß das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den an ACD entrichteten Kaufpreis abzüglich eines das Alter des Produktes berücksichtigenden Betrages erstatten. Die vorgenannten Verpflichtungen von ACD bestehen nur, falls der Kunde ACD unverzüglich über gegen ihn gerichtete Ansprüche unterrichtet, ACD alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben und die Schutzrechtsverletzung nicht dadurch verursacht wird, daß ein ACD geliefertes Produkt geändert, in einer nicht in ACD-Publikationen beschriebenen Weise verwendet oder mit nicht von ACD gelieferten Produkten eingesetzt wird. Diese Regelung enthält, vorbehältlich von Ziffer 7, sämtliche Verpflichtungen von ACD bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten.


10. Softwarenutzungsrechte


An ACD-Software, Fremdsoftware (Software, die von einem ACD unabhängigen Software- Lieferanten entwickelt wurde) und den jeweils dazugehörigen Dokumentationen, deren Ergänzungen und sonstigen Unterlagen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch auf einem Computersystem eingeräumt (alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei ACD oder dem Software-Lieferanten). Der Kunde kann das Funktionieren der Software beobachten, untersuchen oder testen, um die der Software zugrunde liegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen der Speichern der Software geschieht, zu denen er vertraglich berechtigt ist; Satz 1 gilt entsprechend. Der Kunde darf ansonsten die Software ohne ACDs schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise vervielfältigen, bearbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Dies gilt nicht, wenn derartige Handlungen unerläßlich sind, um die erforderlichen Informationen zu Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten und wenn diese Informationen dem Kunden nicht ohne weiteres zugänglich sind. Diese Handlungen müssen auf die Teile des ursprünglichen Programms, die zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind, beschränkt sein; die daraus gewonnen Informationen dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden (vgl. § 69 e UrhG). Für die Mitteilung der Informationen kann ACD eine angemessene Vergütung verlangen. Der Kunde hat sicherzustellen, daß die Software und Dokumentationen ohne ACDs vorherige schriftliche Zustimmen Dritten werden; Satz 1 und 2 gelten entsprechend. Die Überlassung von Quellprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Kunden auch auf den Kopien anzubringen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt das Nutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und Lieferung der Software, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als erteilt.


11. Ausfuhrbestimmungen


Der Kunde wird für den Fall des (Re-)Exports der Produkte die entsprechenden deutschen und US-amerikanischen Bestimmungen beachten und seine Kunden darauf hinweisen, daß im Falle des (Re-)Exports deutsche und US-amerikanische Ausfuhr- bzw. Einfuhrbestimmungen gelten.


12. Fernhandelsgesetz


Gemäß Fernhandelsgesetz: 30 Tage Rückgaberecht, wenn ein Kaufvertrag ohne direkte Beratung ausschließlich über eine Bestellung über unseren Webshop zustande kommt und wenn der Kunde ein Privater Endkunde im Sinne §13 BGB ist.

 

(1) Im vorgenannten Fall hat der Kunde nach dem für Endkunden sehr großzügigen (für Verkäufer kaum tragbaren) deutschen Fernhandelsgesetz das Recht, ungebrauchte Ware innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter Lieferung ausreichend frankiert an ACD zurücksenden. Dazu muß der Kunde vor der Rücksendung mit ACD Kontakt aufnehmen, damit ACD ggf. eine Versandanweisung zusendenden kann.
Keinesfalls darf uns eine Sendung unfrei zugesandt werden! Andernfalls entstehende Kosten lastet ACD in jedem Fall dem Kunden an.
Der Rücksendung ist die Originalrechnung beizulegen. Falls die Rechnung bereits bezahlt wurde, wird nach Eingang der Ware der Kaufpreis erstattet oder wahlweise gutgeschrieben.
Bei Überschreitung der Rückgabefrist ist ACD berechtigt, die Rücknahme zu verweigern.

 

(2) Die Ware muß in einem einwandfreiem und ungebrauchten Zustand sein, damit sie von ACD vorbehaltlos zurückgenommen und ggf. der bereits gezahlte Kaufpreis erstattet werden kann. Sofern die Ware Gebrauchsspuren aufweist, behalten wir uns das Recht vor, einen angemessenen Betrag für die Nutzung des Artikels zu berechnen oder die Rücknahme zu verweigern. Beim Verkauf eingeschweißter oder versiegelter Ware wie Computer, Analysengeräte, CDs, Audiokassetten, Videos, DVDs, Computer- und Videospiele sowie Software nehmen wir diese nur in der unbeschädigten Einschweißfolie oder mit unbeschädigtem Siegel zurück.


(3) Sollten der Kunde von uns nicht bestellte oder mangelhafte Ware erhalten haben, muß diese mit der Originalrechnung und der Angabe des Grundes unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ausreichend frankiert (ggf. mit von uns zugeschickter Paketfreietikettierung) an ACD zurückgesendet werden. Bei begründeten Beanstandungen wird die Ware kostenlos gegen mangelfreie Ware ausgetauscht oder nachgebessert. Die Wahl zwischen den beiden vorgenannten Verfahren trifft ACD.


(4) Die Kundin / der Kunde trägt das Risiko für die Rücksendung bis zum Eintreffen der Ware bei ACD. Der Kunde muß für eine ausreichend schützende Verpackung und ggf. Versandversicherung Sorge tragen. Büchersendungen müssen zwar juristisch "offen" sein (d.h. unterliegen nicht dem Briefgeheimnis und dürfen jederzeit zu Prüfzwecken durch die Post geöffnet werden), sollten jedoch mit ihrer Verpackung die maschinelle Behandlung während des Transportes aushalten. Dazu können bzw. sollten sie entsprechend verschlossen sein, ggf. auch moderat verklebt. Unzureichend informierte Postangestellte monieren zuweilen eine äußerlich verschlossene Büchersendung, sind aber damit im Unrecht, weil sonst die Postkundin / der Postkunde eine Beschädigung oder gar den Verlust der Ware riskieren müßte (Büchersendungen und Päckchen sind nicht versichert!).


(5) Ausschluss des Widerrufsrechtes: Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Ware nach Ihren Anforderungen angefertigt oder verändert wurde, bei unversiegelter Software,  Datenträgern aller Art, welche entsiegelt wurden, sowie bereits geöffneten Verbrauchsmaterialien wie z.B. Tinten oder Tonern. Auch bei extra nach Kundenwünschen gefertigten Waren oder bestellten Waren ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht, wenn das Rechtsgeschäft zu gewerblichen oder der selbständigen beruflichen Tätigkeit des Käufers dienenden Zwecken abgeschlossen wurde.


13. Sonstiges


Der Kunde kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von ACD übertragen. Gegen Ansprüche von ACD kann er nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig ist. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig. Erfüllungsort für Lieferungen ist Hamburg. Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Hamburg, sofern der Kunde Vollkaufmann ist; dies gilt auch für den Urkundsprozeß. ACD ist daneben berechtigt, Ansprüche bei dem für den (Wohn-)Sitz oder Aufenthaltsort des Kunden zuständigen Gericht geltend zu machen. Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluß der Geltung des UN-Kaufrechts.

AnaConDa GmbH, Hamburg,  Februar 2018